15. März 2018 — Medienmitteilung

Pestizide: WWF kritisiert Bund für Lockerung der Grenzwerte

Der Bund will in einer Verordnungsanpassung bei 26 von 38 Pestiziden die Grenzwerte für Bäche, Flüsse und Seen erhöhen. Gemäss WWF Schweiz ist dies ein Frontalangriff auf den Gewässerschutz und das Vorsorgeprinzip. Den Schaden tragen würden Menschen, Wasserlebewesen und Ökosysteme.

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Bergbach im Kanton Jura

Pestizide, eingesetzt in der Landwirtschaft, werden in Schweizer Gewässern teils in hohen Konzentrationen nachgewiesen und schädigen den Lebensraums Wasser. Doch das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) will dessen ungeachtet in einer Verordnungsanpassung die Wasserqualität weiter schädigen: Von den 38 Pestiziden, für die neue Anforderungswerte festgelegt werden, soll es gemäss Vorschlag des Bundes bei 26 zu einer Lockerung des Grenzwertes kommen. Nach Daniela Hoffmann, Landwirtschaftsexpertin des WWF Schweiz, widerspricht dies klar den übergeordneten Zielen des Gewässerschutzgesetzes und dem Vorsorgeprinzip.

WWF setzt sich für strikte Grenzwerte ein

«Für Glyphosat beispielsweise soll der Grenzwert um das 3600-fache erhöht werden», so die WWF-Expertin. Aktuell steht der Grenzwert für Pestizide bei 0.1 Mikrogramm pro Liter Wasser, für Glyphosat würde dies dann bei 360 liegen. «Der WWF verlangt für giftige Chemikalien eine Deckelung der Anforderungswerte für die chemische Gewässerqualität bei höchstens 0.1 Mikrogramm pro Liter», so Hoffmann.

Lehren aus Vergangenheit ziehen

Beispiele aus der Vergangenheit zeigten, so Hoffmann, dass Risiken zu oft falsch eingeschätzt würden. «Der Grossteil der Fehleinschätzungen erfolgte zum Schaden der Umwelt und der menschlichen Gesundheit. Nehmen wir DDT, ein Insektizid aus den 1940ern: Es galt als harmlos und wurde so intensiv eingesetzt, dass es noch heute in Lebewesen auf der ganzen Welt nachgewiesen werden kann.» Und sie führt vor, dass sich «aktuell auch die Risikobewertung der EU eingestehen muss, dass die berüchtigten Neonikotinoide doch grössere Umweltschäden verursachen als angenommen.»

Dass nun einzelne Anforderungswerte angehoben werden sollen, sieht die Landwirtschaftsexpertin als grosse Gefahr für die Natur. «Diese wissenschaftsbasierten Anforderungswerte sollen den Vollzug erleichtern und sicherstellen, dass Massnahmen zum Schutz der Gewässer ergriffen werden können. Was in der Theorie nach einer Verbesserung klingt, ist in der Praxis aber eine Lockerung des Gewässerschutzes» sagt Hoffmann. «Offensichtlich hat die Verwaltung nicht aus der Geschichte gelernt», schlussfolgert sie.

Die Anhörung zur Verordnungsanpassung endet heute.

Kontakt:

Daniela Hoffmann, Landwirtschaftsexpertin WWF Schweiz, +41 76 552 18 01

Ruedi Bösiger, Leiter Abteilung Wasser WWF Schweiz,  +41 79 646 41 62