So erhalten Sie eine Bewilligung

Für Souvenirs, die mit Bewilligung eingeführt werden können, benötigen Sie meistens eine Cites-Ausfuhrbewilligung des Herkunftslandes sowie immer eine Einfuhrbewilligung der Schweiz. Zusätzlich braucht es eine Kontrolle bei der Einfuhr.

WICHTIG: Die Bewilligungen müssen zum Zeitpunkt der Einreise in die Schweiz vorhanden sein. Das heisst, Sie müssen diese vor den Ferien oder spätestens vor Ihrer Rückreise beantragen.

            

Ausfuhrbewilligung:

Für die Ausfuhrbewilligung müssen Sie eine Cites-Behörde im Herkunftsland kontaktieren. Für die zuständige Cites-Behörden des Ausfuhrlandes wählen Sie auf http://cites.org/eng/cms/index.php/component/cp das gewünschte Land an.

            

Einfuhrbewilligung:

Die Einfuhrbewilligung können Sie beim Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) beantragen. Füllen Sie hierzu das Einfuhrgesuch unter www.blv.admin.ch aus.

            

Kontrolle bei der Einfuhr:

Bei der Einfuhr müssen die kontrollpflichtigen Souvenirs zusammen mit allen ausgestellten Bewilligungen dem Zoll gemeldet und der zuständigen Artenschutzkontrollstelle zur physischen Kontrolle vorgelegt werden.

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Souvenir-Ratgeber

Verschaffen Sie sich im Ratgeber einen Überblick, welche Souvenirs erlaubt sind und welche nicht.