So erhalten Sie eine Bewilligung
Für Souvenirs, die mit Bewilligung eingeführt werden können, benötigen Sie meistens eine Cites-Ausfuhrbewilligung des Herkunftslandes sowie immer eine Einfuhrbewilligung der Schweiz. Zusätzlich braucht es eine Kontrolle bei der Einfuhr.
WICHTIG: Die Bewilligungen müssen zum Zeitpunkt der Einreise in die Schweiz vorhanden sein. Das heisst, Sie müssen diese vor den Ferien oder spätestens vor Ihrer Rückreise beantragen.
Ausfuhrbewilligung:
Für die Ausfuhrbewilligung müssen Sie eine Cites-Behörde im Herkunftsland kontaktieren. Für die zuständige Cites-Behörden des Ausfuhrlandes wählen Sie auf http://cites.org/eng/cms/index.php/component/cp das gewünschte Land an.
Einfuhrbewilligung:
Die Einfuhrbewilligung können Sie beim Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) beantragen. Füllen Sie hierzu das Einfuhrgesuch unter www.blv.admin.ch aus.
Kontrolle bei der Einfuhr:
Bei der Einfuhr müssen die kontrollpflichtigen Souvenirs zusammen mit allen ausgestellten Bewilligungen dem Zoll gemeldet und der zuständigen Artenschutzkontrollstelle zur physischen Kontrolle vorgelegt werden.