Neue Rechtsgrundlage erfordert Rückzug der Beschwerden und sorgfältige Arbeit der Jagdbehörden
Mit Inkrafttreten der revidierten Jagdverordnung besteht ab 1. Februar 2025 eine neue Rechtsgrundlage, die klarere und strengere Bedingungen für Wolfsabschüsse stellt. Da die hängigen Beschwerden zur Wolfsregulierung auf der alten, nur bis Ende dieses Monats gültigen Übergangsverordnung basierten, ziehen die Naturschutzorganisationen diese zurück und konzentrieren sich auf die Einhaltung der neuen Rechtsgrundlage durch Bund und Kantone.
In der neuen Jagdverordnung (JSV) hat der Bundesrat – auch auf kritischen Input der Naturschutzorganisationen hin – beim Umgang mit dem Wolf einige Punkte, die in der Übergangsverordnung noch unklar waren oder deren Abstützung im Jagdgesetz umstritten war, neu geregelt. So ist jetzt der Bezug von Wolfsregulierungen zu Schäden verständlicher dargestellt. Und die positive Wirkung der Wolfsbestände auf den Schutzwald muss von den Kantonen berücksichtigt werden. Daran ändert auch die kürzlich erfolgte Herabstufung des Schutzstatus des Wolfes in der Berner Konvention nichts. Die Schwächung des Herdenschutzes in der neuen JSV hingegen bleibt unverständlich.
Naturschutzorganisationen konzentrieren sich auf die Zukunft
Vor dem Hintergrund der neuen Rechtsgrundlagen ziehen Pro Natura, WWF Schweiz und BirdLife Schweiz die seit Winter 2023 hängigen, alten Beschwerden zu den Abschussbewilligungen der Kantone Graubünden und Wallis zurück, die noch auf der Übergangsverordnung basierten. Mit diesen sollten rechtliche Grundsatzfragen geklärt werden. Die rechtliche Ausgangslage hat jedoch nun geändert. Was von den Verfahren bleibt, ist die wichtige Erkenntnis, dass die aufschiebende Wirkung bei Beschwerden gegen Wolfsabschüsse nicht einfach entzogen werden darf. Nun liegt aber der Fokus auf dem nächsten Sommer, wenn Bund und Kantone die neuen Rechtsgrundlagen einzuhalten haben und eine sehr sorgfältige Arbeit der Jagdbehörden nötig ist.
Koexistenz von Wolf und Alpwirtschaft stärken
Die Naturschutzorganisationen sind die Stimme der Natur, welche sich nicht selbst für die Einhaltung ihrer von Verfassung und Gesetz garantierten Rechte einsetzen kann. In dieser Rolle werden die Organisationen künftige Abschussverfügungen genau prüfen. Der Rückzug der alten Beschwerden ist auch ein Angebot an Bund und Kantone, gemeinsam im Dialog die Koexistenz von Wolf und Alpwirtschaft pragmatisch zu fördern. Um die Bewirtschaftung unserer Alpen mit Weidetieren zukunftsfähig zu gestalten, Schäden an Nutztieren zu minimieren und die Rolle des Wolfs für das Ökosystem zu stärken, braucht es gemeinsame Anstrengungen insbesondere beim Herdenschutz.
Kontakte:
WWF Schweiz: Jonas Schmid, Mediensprecher Biodiversität, 079 241 60 57, jonas.schmid@wwf.ch
Pro Natura: Sara Wehrli, Verantwortliche Grosse Beutegreifer und Jagdpolitik, 061 317 92, sara.wehrli@pronatura.ch
BirdLife Schweiz: Raffael Ayé, Geschäftsführer, 076 308 66 84, raffael.aye@birdlife.ch
Unterstützende, aber nicht beschwerdeberechtigte Organisation:
Gruppe Wolf Schweiz: David Gerke, Geschäftsführer, 079 305 46 57, david.gerke@gruppe-wolf.ch