
Agaven lebend nur Königsagave (Agave victoria- reginae) und Agave parviflora
- Bewilligungsfrei
- Mit Bewilligung
- Verboten
Es braucht eine CITES-Ausfuhrbewilligung des Herkunftlandes sowie eine Einfuhrbewilligung und Kontrolle bei der Einreise in die Schweiz.
Mehr als 30'000 Pflanzenarten sind in den Anhängen von Cites aufgeführt. Dazu gehören unter anderen auch die Königsagave oder Agave parviflora. Eine starke Entnahme aus der Natur brachte sie an den Rand des Aussterbens. Daher sind eine strikte Kontrolle und teilweise auch ein Verbot des Handels notwendig. Bei künstlich vermehrten Pflanzen wird auf eine Einfuhrbewilligung, nicht aber die Kontrolle verzichtet. Ungeschützte Arten brauchen keine Bewilligungen und Kontrollen.