Fleischfressende Pflanzen lebend
- Bewilligungsfrei
- Mit Bewilligung
- Verboten
Für geschützte Arten braucht es eine CITES-Ausfuhrbewilligung des Herkunftslandes sowie eine Einfuhrbewilligung und eine Kontrolle bei der Einreise in die Schweiz. Für ungeschützte Arten braucht es keine CITES-Ausfuhrbewilligung – lesen Sie bitte hierzu die weiteren Informationen im folgenden Text.
Mehr als 30'000 Pflanzenarten sind in den Anhängen von Cites aufgeführt. Dazu gehören unter anderen auch die Venusfliegenfalle, die Kannenpflanzen und die Schlauchpflanzen. Eine starke Entnahme aus der Natur brachte sie an den Rand des Aussterbens. Daher sind eine strikte Kontrolle und teilweise auch ein Verbot des Handels notwendig. Bei künstlich vermehrten Pflanzen wird auf eine Einfuhrbewilligung nicht aber die Kontrolle verzichtet. Ungeschützte Arten brauchen keine Bewilligungen und Kontrollen.