Fleischfressende Pflanzen und Extrakte davon
- Bewilligungsfrei
- Mit Bewilligung
- Verboten
Für geschützte Arten braucht es eine CITES-Ausfuhrbewilligung des Herkunftslandes sowie eine Einfuhrbewilligung und eine Kontrolle bei der Einreise in die Schweiz. Für ungeschützte Arten braucht es keine CITES-Ausfuhrbewilligung – lesen Sie bitte hierzu die weiteren Informationen im folgenden Text.
Verschiedene fleischfressende Pflanzen sind in den Anhängen von Cites aufgeführt. Dionaea muscipula, die Venusfliegenfalle, ist wohl die bekannteste aller fleischfressenden Pflanzen. Sie wird als lebende Pflanze sowie als Saft in der Medizin gehandelt. Auch die fleischfressenden Kannen- und Schlauchpflanzen (Sarracenia spp. und Nepenthes spp.) sind in den Anhängen von Cites aufgeführt und somit bewilligungs- und kontrollpflichtig. Extrakte von nicht geschützten Arten benötigen keine Bewilligungen und Kontrollen.