
Grosse Fechterschnecken inkl. Fleisch ab drei Gehäusen
- Bewilligungsfrei
- Mit Bewilligung
- Verboten
Es braucht eine CITES-Ausfuhrbewilligung des Herkunftlandes sowie eine Einfuhrbewilligung und Kontrolle bei der Einreise in die Schweiz.
Ab drei Stück, auch für am Strand gefundene Stücke, ist die Einfuhr im Reiseverkehr bewilligungs- und kontrollpflichtig. Die grosse Fechterschnecke lebt in seichten Gewässern der Karibik und ernährt sich von Algen. Die Schale junger Fechterschnecken weist eine rundliche Form ohne Flügel auf. Erst das ausgewachsene Tier bildet den charakteristischen flügelartigen Gehäuserand aus. Das Fleisch gilt als Delikatesse, und das Gehäuse ist als Souvenir sehr beliebt. Wegen der grossen Nachfrage sind die Bestände der grossen Fechterschnecke in der Karibik stark reduziert.