©
Holzschnitzereien

Souvenir-Ratgeber

Empfehlungen für Souvenirs

Eine Korallenkette für die Grossmutter? Eine Flasche Schlangenwein für den Kumpel? Verschaffen Sie sich im Souvenir-Ratgeber einen Überblick, was erlaubt ist und was nicht. Der Handel mit Souvenirs von bedrohten Arten gefährdet die Artenvielfalt. Nehmen Sie lieber schöne Erinnerungen als zweifelhafte Souvenirs nach Hause.

Zurück zur Kategorie Pflanzen, Holzprodukte
©

Holz und Holzschnitzereien

  • Bewilligungsfrei
  • Mit Bewilligung
  • Verboten
So erhalten Sie eine Bewilligung

Es braucht eine CITES-Ausfuhrbewilligung des Herkunftlandes sowie eine Einfuhrbewilligung und Kontrolle bei der Einreise in die Schweiz.

Viele Baumarten sind in den Anhängen von Cites aufgeführt. Als Souvenirs werden häufig Schnitzereien und Bilderrahmen oder Holzboxen angeboten. Hierbei sind folgende Arten bewilligungspflichtig: Ramin (Gonystylus), Mahagony aus Mexiko und Honduras (Swietenia humilis), Rio Palisander (Dalbergia nigra). Bei allen anderen CITES-Arten sind diese Produkte ausgenommen und daher bewilligungsfrei. Rio-Palisander (Dalbergia nigra, Brazilian Rosewood, brasilianischer Palisander) ist ein wertvolles Edelholz. Es wächst in den Regenwäldern Brasiliens. Seit Kolonialzeiten wird Rio-Palisander abgeholzt und wegen seiner Dichte und Härte für die Kunsttischlerei, Intarsienarbeiten (z.B. Schachbretter), Möbel und Vertäfelungen verwendet. Daneben ist Rio-Palisander wegen seiner einzigartigen Klangeigenschaften auch für den Bau von Musikinstrumenten wie Gitarren, Xylophonen oder Blockflöten beliebt. Wegen der grossen Nachfrage ist Rio-Palisander selten geworden. Seine Regeneration ist schwierig, da die Samen der Palisander von Nagetieren gefressen werden. Für den Instrumentenbau gibt es Alternativen wie Ahorn oder Zypresse.

CITES Anhang I und II, nicht CITES geschützt
Zurück zur Kategorie Pflanzen, Holzprodukte