Katzen
- Bewilligungsfrei
- Mit Bewilligung
- Verboten
Für geschützte Arten braucht es eine CITES-Ausfuhrbewilligung des Herkunftslandes sowie eine Einfuhrbewilligung und eine Kontrolle bei der Einreise in die Schweiz. Für ungeschützte Arten braucht es keine CITES-Ausfuhrbewilligung – lesen Sie bitte hierzu die weiteren Informationen im folgenden Text.
Die Einfuhr aus der EU, aus Norwegen, Andorra, Island, Monaco, San Marino und Vatikan ist mit Heimtierpass, Mikrochip und Tollwutimpfung ohne Bewilligung und Kontrolle erlaubt. In touristischen erschlossen Regionen trifft man nicht selten auf streunende Hunde oder Katzen. Kaufen Sie keine lebenden Tiere oder nehmen Sie diese nicht nach Hause mit, auch wenn sie Ihnen leid tun. Mit einem Kauf erhöhen Sie die Nachfrage und unterstützen den illegalen Handel. Minuten, nachdem Sie ein Tier durch ihren Kauf «retten», ist sein Platz von einem neuen besetzt.