
Rosenköpfchen
- Bewilligungsfrei
- Mit Bewilligung
- Verboten
Für geschützte Arten braucht es eine CITES-Ausfuhrbewilligung des Herkunftslandes sowie eine Einfuhrbewilligung und eine Kontrolle bei der Einreise in die Schweiz. Für ungeschützte Arten braucht es keine CITES-Ausfuhrbewilligung – lesen Sie bitte hierzu die weiteren Informationen im folgenden Text.
Nur die Einfuhr aus der EU, aus Norwegen und Island ist ohne Bewilligung (Gesundheitszeugnis) und Kontrolle erlaubt. Rosenköpfchen, Wellensittich, Nymphensittich und Halsbandsittich sind Papageienarten. Sie werden seit Generationen als Heimtiere gehalten und gezüchtet. Der Handel mit den hier genannten Arten stellt keine Gefährdung für die natürlichen Populationen dar. Daher werden sie im Gegensatz zu allen übrigen Papageien von den Bestimmungen von Cites ausgenommen.