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Holzschnitzereien

Souvenir-Ratgeber

Empfehlungen für Souvenirs

Eine Korallenkette für die Grossmutter? Eine Flasche Schlangenwein für den Kumpel? Verschaffen Sie sich im Souvenir-Ratgeber einen Überblick, was erlaubt ist und was nicht. Der Handel mit Souvenirs von bedrohten Arten gefährdet die Artenvielfalt. Nehmen Sie lieber schöne Erinnerungen als zweifelhafte Souvenirs nach Hause.

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Schlangenleder/-häute

  • Bewilligungsfrei
  • Mit Bewilligung
  • Verboten
So erhalten Sie eine Bewilligung

Es braucht eine CITES-Ausfuhrbewilligung des Herkunftlandes sowie eine Einfuhrbewilligung und Kontrolle bei der Einreise in die Schweiz.

Lederwaren wie Schuhe, Mappen, Taschen, Gürtel, Portemonnaies oder Uhrenarmbänder werden als Souvenirs angeboten. Die Leder stammen oft von Schlangen, Echsen und Krokodilen. Viele dieser Arten sind auf den Anhängen von Cites aufgeführt. Dies gilt für die meisten zur Lederproduktion genutzten Schlangenarten, alle Krokodilarten und viele Echsenarten (darunter sämtliche Warane). Für bereits verarbeitete Schlangen-Lederprodukte wird von einer Einfuhrbewilligung abgesehen.

Cites Anhang II
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