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Holzschnitzereien

Souvenir-Ratgeber

Empfehlungen für Souvenirs

Eine Korallenkette für die Grossmutter? Eine Flasche Schlangenwein für den Kumpel? Verschaffen Sie sich im Souvenir-Ratgeber einen Überblick, was erlaubt ist und was nicht. Der Handel mit Souvenirs von bedrohten Arten gefährdet die Artenvielfalt. Nehmen Sie lieber schöne Erinnerungen als zweifelhafte Souvenirs nach Hause.

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Stör-Kaviar ab 126 g

  • Bewilligungsfrei
  • Mit Bewilligung
  • Verboten
So erhalten Sie eine Bewilligung

Es braucht eine CITES-Ausfuhrbewilligung des Herkunftlandes sowie eine Einfuhrbewilligung und Kontrolle bei der Einreise in die Schweiz.

Ab 126 Gramm Kaviar braucht es im Reiseverkehr eine Bewilligung und Kontrolle. Das Luxusprodukt Kaviar besteht aus unbefruchteten Eiern (Rogen) von Stören. Um Kaviar zu gewinnen, werden weibliche Störe gefangen, wenn sie zum Ablaichen aus dem Meer in die Flüsse aufsteigen. Die Tiere werden getötet und die Eier entnommen. Störe erreichen je nach Art erst zwischen dem 6. und dem 25. Lebensjahr ihre Geschlechtsreife. Überfischung, Lebensraumverlust und Verbauung ihrer Wanderwege haben dazu geführt, dass die Störpopulationen stark abgenommen haben. Deshalb sind alle Störarten auf den Anhängen von Cites aufgeführt.

Cites Anhang II, teilweise Anhang I
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