
Stör-Kaviar ab 126 g
- Bewilligungsfrei
- Mit Bewilligung
- Verboten
Es braucht eine CITES-Ausfuhrbewilligung des Herkunftlandes sowie eine Einfuhrbewilligung und Kontrolle bei der Einreise in die Schweiz.
Ab 126 Gramm Kaviar braucht es im Reiseverkehr eine Bewilligung und Kontrolle. Das Luxusprodukt Kaviar besteht aus unbefruchteten Eiern (Rogen) von Stören. Um Kaviar zu gewinnen, werden weibliche Störe gefangen, wenn sie zum Ablaichen aus dem Meer in die Flüsse aufsteigen. Die Tiere werden getötet und die Eier entnommen. Störe erreichen je nach Art erst zwischen dem 6. und dem 25. Lebensjahr ihre Geschlechtsreife. Überfischung, Lebensraumverlust und Verbauung ihrer Wanderwege haben dazu geführt, dass die Störpopulationen stark abgenommen haben. Deshalb sind alle Störarten auf den Anhängen von Cites aufgeführt.