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Holzschnitzereien

Souvenir-Ratgeber

Empfehlungen für Souvenirs

Eine Korallenkette für die Grossmutter? Eine Flasche Schlangenwein für den Kumpel? Verschaffen Sie sich im Souvenir-Ratgeber einen Überblick, was erlaubt ist und was nicht. Der Handel mit Souvenirs von bedrohten Arten gefährdet die Artenvielfalt. Nehmen Sie lieber schöne Erinnerungen als zweifelhafte Souvenirs nach Hause.

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Orchideen lebend

  • Bewilligungsfrei
  • Mit Bewilligung
  • Verboten
So erhalten Sie eine Bewilligung

Es braucht eine CITES-Ausfuhrbewilligung des Herkunftlandes sowie eine Einfuhrbewilligung und Kontrolle bei der Einreise in die Schweiz.

Mehr als 30'000 Pflanzenarten sind in den Anhängen von Cites aufgeführt. Dazu gehören unter anderem alle Orchideen (ca. 28'000 Arten), fast alle Kakteen, alle sukkulenten Euphorbien (Wolfsmilch) und Aloe (ausser Aloe vera). Eine starke Entnahme aus der Natur brachte viele davon an den Rand des Aussterbens. Die Zerstörung ihrer Lebensräume gefährdet sie zusätzlich. Daher sind eine strikte Kontrolle und teilweise auch ein Verbot des Handels notwendig. Seltene und neu entdeckte Orchideen sind begehrt und werden auf dem Schwarzmarkt mit bis zu 5000 Dollar pro Pflanze gehandelt. Schätzungen zufolge werden jährlich rund 2 Millionen wild gesammelter Orchideen illegal gehandelt. Bei künstlich vermehrten Pflanzen wird auf eine Einfuhrbewilligung, nicht aber die Kontrolle verzichtet.

Cites Anhang II, teilweise Anhang I
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