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Holzschnitzereien

Souvenir-Ratgeber

Empfehlungen für Souvenirs

Eine Korallenkette für die Grossmutter? Eine Flasche Schlangenwein für den Kumpel? Verschaffen Sie sich im Souvenir-Ratgeber einen Überblick, was erlaubt ist und was nicht. Der Handel mit Souvenirs von bedrohten Arten gefährdet die Artenvielfalt. Nehmen Sie lieber schöne Erinnerungen als zweifelhafte Souvenirs nach Hause.

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Rote Korallen

  • Bewilligungsfrei
  • Mit Bewilligung
  • Verboten
So erhalten Sie eine Bewilligung

Für geschützte Arten braucht es eine CITES-Ausfuhrbewilligung des Herkunftslandes sowie eine Einfuhrbewilligung und eine Kontrolle bei der Einreise in die Schweiz. Für ungeschützte Arten braucht es keine CITES-Ausfuhrbewilligung – lesen Sie bitte hierzu die weiteren Informationen im folgenden Text.

Vier asiatische Arten von roten Korallen sind in den Anhängen von Cites aufgeführt (Corallium elatius, C.japonicum, C. konjoi und C. secumdum). Diese klassischen Schmuckkorallen werden in grossen Mengen in der Schmuckindustrie eingesetzt. Korallen sind keine Steine, sondern Tiere, die getötet werden müssen. Sie bestehen aus unzähligen, winzigen wirbellosen Tierchen, den Polypen, die in Kolonien wachsen und mit ihren Ausscheidungen verzweigte, fächerförmige oder buschähnliche Skelette aufbauen. Es ist das Kalkskelett, das man gängigerweise als Korallebezeichnet. Korallen wachsen sehr langsam, durchschnittlich wenige Millimeter bis über 20 Zentimeter im Jahr. Die Gewinnung von Korallenstöcken erfolgt vorwiegend mit Netzen, die über den Meeresgrund gezogen werden und ganze Riffabschnitte zerstören. Ungeschützte Arten benötigen keine Bewilligungen und Kontrollen.

Cites Anhang III, teilweise nicht geschützt
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